Die Werke des Seikopf-Verlags für:
Sämtliche
Werke liegen im PDF-Format vor. Zum Öffnen dieser Dateien benötigen
Sie das Programm "Acrobat Reader", dass Sie hier kostenlos
herunterladen können.
Die Bezahlung der herunterladbaren PDF-Dateien erfolgt über
ihre Telefonrechnung. Sie werden daher aufgefordert werden, eine bestimmte
Telefonnummer anzurufen,dadurch erhalten Sie eine Transaktionsnummer (TAN),
die Sie nur noch eintippen müssen und schon können Sie das gewünschte
PDF herunterladen.
Bitte beachten Sie dabei, dass die größten PDF-Dateien (mit über
60 Seiten) bis zu 1,6 MB groß sein können, was dann natürlich
-je nach Anschluss- eine etwas längere Download-Zeit erfordert.
Aber keine Angst! Die Durchschnitts-PDF ist lediglich ca. 250 KB groß.
Sollten
Sie Ihr Telefon nicht benutzen können, wenn Sie im Internet sind, dann
gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sofern Ihr Internet-Zugang
über ein Modem oder eine ISDN-Karte läuft und Sie nicht über
eine separate Telefonleitung verfügen, müssen Sie die Internet-Verbindung
kurz trennen ohne Ihren Browser zu schließen, um sich am Telefon Ihre
TAN durchgeben zu lassen.
Wenn Sie die Verbindung nach diesem Telefonat wieder aufbauen, können
Sie die TAN direkt in das noch offene Webformular eingeben.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Sie öffentliche Konzerte der GEMA melden müssen, wenn die aufgeführten Werke von Komponisten und/oder Texter stammen, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind. Nun, die Werke, die Sie auf den Seiten des Seilkopf-Verlages finden, werden Sie auch noch in 70 Jahren anmelden müssen... (auch wenn der eine oder andere Komponist vielleicht schon etwas kränklich aussieht).
Sollten Sie also öffentliche Konzerte mit meldungspflichtigen Werken geben und diese nicht bei der GEMA anmelden, so ist dies nicht nur höchst illegal, sondern außerdem noch unfair den Komponisten gegenüber, denn diese müssen zum Teil ihren Lebensunterhalt mit den Tantiemen-Ausschüttungen der GEMA bestreiten. Nur wenn die Konzerte und Aufführungen dieser Werke der GEMA gemeldet werden, erhalten die Komponisten Tantiemen!
Und
so geht's:
Am besten eine Woche vor dem Konzert die entsprechenden Unterlagen bei der
GEMA anfordern oder selbst herunterladen
[GEMA],
ausfüllen und an die GEMA zurücksenden.
Übrigens ist es ein Irrglaube, dass öffentliche Konzerte, für
die man keinen Eintritt verlangt, nicht bei der GEMA gemeldet werden müssen.
Die Veranstaltungsgebühr fällt lediglich wesentlich geringer aus.
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